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Stoffstrombilanz ab 2018 verbindlich

admin/ February 22, 2017/ Düngegesetz, Neuigkeiten/ 0 comments

Der Bundestag hat am 16.02.2017 für die Änderung des Düngegesetzes gestimmt. Mit der Novellierung des Düngegesetzes wird die Stoffstrombilanz für viele Landwirte ab 2018 zur Pflicht. Wie genau diese ausgestaltet ist wird in einer späteren Durchführungsverordnung festgelegt. Wen Betrifft diese Änderung voraussichtlich? Ab 2018 sollen zunächst Betriebe ab 30 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), einer Tierbesatzdichte von 2,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar

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