Stoffstrombilanz oder Hoftorbilanz?

admin/ March 18, 2017/ Neuigkeiten/ 0 comments

“Ein neuer Name, sonst nichts”, das meint zumindest Anselm Richard vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, doch kann man das wirklich sagen?

Die Stoffstrombilanz sei das neue Zauberwort im Düngerecht, da die Agrarpolitik neue Impulse setzen möchte, momentan ist jedoch noch sehr viel ungewiss, wie zum Beispiel die Nährstoffverluste bilanziert werden oder aber wie Futtermittelverluste einkalkuliert werden.

Worauf sich die Union und die SPD geeinigt haben steht jedoch bereits fest. Die agrarheute berichtet, dass die Stoffstrombilanz ab 2018 verbindlich ist und zwar für Betriebe über 30 ha LF (landwirtschaftlich genutzte Fläche), einer Tierbesatzdichte von 2,5 GVE (Großvieheinheiten) je Hektar oder aber für Betriebe mit 2000 Schweinemastplätzen. Damit die Stoffstrombilanz möglichst schonend eingeführt wird, kommt erst ab 2023 die verbindliche Regelung für Betriebe mit mehr als 20 ha oder aber mit 50 GVE pro Hof. Interessant ist auch, dass die Regelung für Betriebe die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zuführen ab 2018 ebenfalls eine Bilanz erstellen müssen. Dieser Aspekt steigert natürlich die Zahl der betroffenen Betriebe, die agrarheute schäzt diese auf 12.000 Höfe.

Was auf jeden Fall bilanziert werden soll ist Stickstoff und Phosphat, alle weiteren Details werden dann Anfang Sommer 2017 mit dem konkreten Gesetzentwurf hoffentlich vorgelegt. Weiterhin soll die Neuerung auch in Sachen Umweltschutz zu niedrigeren Nitratwerten im Grundwasser beitragen, da für die Ausbringung von Gülle in kritischen Gebieten die bodennahe Ausbringung gefördert werden soll.

Zurzeit orientiert sich die Stoffstrombilanz an der Hoftorbilanz, ob sie jedoch identisch ist kann man noch nicht sagen. Es bleibt auf jeden Fall spannend beim Thema Düngeverordnung und wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden!

Euer Stoffstrombilanz – Team!

-SM

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